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Die Idee eines Nationalen Gesundheitsberuferates (NGBR)

Im Gesundheitswesen ist ein dramatischer Personalmangel, nicht nur beim Pflegepersonal, unübersehbar. Gleichzeitig steht vielerorts die Sicherung der Versorgungsqualität zur Debatte. Im Rahmen der Erarbeitung der Denkschrift der Robert Bosch Stiftung „Gesundheitsberufe neu denken, Gesundheitsberufe neu regeln“ hat sich gezeigt, dass es daher ein zentrales beschäftigungs- und bildungspolitisches Anliegen sein muss, für alle Berufe und Berufsbilder im Gesundheitswesen die aktuellen und künftigen Bedarfe in einem geeigneten Verfahren zu bestimmen. Noch viel zu wenig wird dem zwingenden Zusammenhang zwischen Qualifikation, rechtlich abgesicherter Berufsausübung und Qualität der Leistungserbringung die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt.

Dabei geht es auch darum, angesichts der Vielzahl der ausbildungs- und berufsrechtlichen Vorschriften eine allgemeine gesetzliche Grundlage für die Heilberufe zu schaffen („Allgemeines Heilberufegesetz“; „Gesetz über Heilberufe“).

Damit dies gelingt, bedarf es eines strukturierten und institutionalisierten Dialogs aller Akteure des Gesundheits-, Bildungs- und Gesundheitswirtschaftssystems in einem „Nationalen Gesundheitsberuferat (NGBR)“. Als ständiges Forum, beschäftigt sich ein NGBR u.a. damit, bestehende Gesundheitsberufe anzupassen und neue zu schaffen.

Der Dialog muss kontinuierlich, transparent und nachhaltig sein. Als hilfreich und zielführend erachten wir zudem die unabhängige Perspektive eines NGBR, der möglichst frei von Verbands- und sonstigen Parteiinteressen wirkt.

Der NGBR hat eine beratende Aufgabe, ähnlich der Funktion z.B. des Wissenschaftsrats oder vergleichbarer institutionalisierter Beratungsgremien. Die Aktivitäten auf nationaler Ebene sollen künftig erweitert werden um den Austausch und die Kooperation mit den zunächst deutschsprachigen Ländern in der EU sowie  der WHO-Regionalebene.

Weitere Ausführungen „Warum ein Nationaler Gesundheitsberuferat notwendig ist“ finden sich in unserem Flyer.