Beitragsordnung

Beitragsordnung des Vereins
“Nationaler Gesundheitsberuferat e.V.”Vereinslogo

Grundlage für die Regelung in dieser Ordnung ist § 5 der Satzung des „Vereins zur Förderung eines Nationalen Gesundheitsberuferates“ in der Fassung vom 12.05.2014. Die Ordnung (BO-NGBR) regelt die Beitragsverpflichtung der Mitglieder.

§ 1 Allgemeines

  1. Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.
  2. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
  3. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des jeweiligen Beitrags.
  4. Beschlüsse über die Änderung der Beitragsordnung gelten ab dem 01. Januar des darauffolgenden Jahres. Sie verlängert sich automatisch, wenn die Mitgliederversammlung keinen neuen Beschluss verabschiedet.
  5. Die Beitragsordnung wird spätestens zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens bekannt gegeben und auf der Internetseite des Vereins veröffentlicht.
  6. Mit der Veröffentlichung der Beitragsordnung ist diese verbindlich.
  7. Alle Beiträge des Vereins sind auf das Beitragskonto des Vereins zu zahlen.

Bankverbindung:
IBAN: DE35 6039 0000 0480 2840 08
BIC: GENODES1BBV
Kreditinstitut: Vereinigte Volksbank AG Sindelfingen

§ 2 Zahlungsweise und Fälligkeit

  1. Die festgesetzten Beiträge werden zum 01. Januar des jeweiligen Jahres fällig und erhoben.
  2. Die Beitragszahlung kann nur per Lastschrifteinzug (SEPA-Lastschriftmandat) erfolgen. Die Mitglieder erteilen dazu ihre Zustimmung unter Angabe ihrer Bankverbindung. Die Ermächtigung kann vom Mitglied
  3. jederzeit widerrufen werden. Es gelten die üblichen Verfahrensregeln. Andere Zahlungsweisen werden nicht anerkannt.
  4. Bei Vereinseinfritt ist die volle Beitragshöhe zu entrichten.
  5. Die Mitglieder sind verpflichtet, Änderungen der Anschriften und des Kontos umgehend schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Benachrichtigung dürfen dem Verein daraus keine Nachteile entstehen.
  6. Bei ruhender Mitgliedschaft entfällt die Beitragszahlung ab Datum des Beschlusses. Es erfolgt keine rückwirkende Beitragsauszahlung.
  7. Bei nicht entrichtetem Beitrag erfolgt der Vereinsausschluss. Bei Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge.

§ 3 Beiträge

  1. Folgende Beiträge werden erhoben:
Beitragsart Mitgliedschaft Jahresbeitrag in Euro
01 Aktive Mitgliedschaft von natürlichen Personen 50,00 €
02 Aktive Mitgliedschaft von juristischen Personen 500,00 €

§ 4 In-Kraft-Treten

  1. Die Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 12.05.2014 beschlossen und tritt am 30.05.2014 in Kraft.

27.04.2018
Dr. Almut Satrapa-Schill
Vorstandsvorsitzende
des Vereins zur Förderung eines Nationalen Gesundheitsberuferates e.V.