Beitragsordnung des Vereins
“Nationaler Gesundheitsberuferat e.V.”
Grundlage für die Regelung in dieser Ordnung ist § 5 der Satzung des „Vereins zur Förderung eines Nationalen Gesundheitsberuferates“ in der Fassung vom 12.05.2014. Die Ordnung (BO-NGBR) regelt die Beitragsverpflichtung der Mitglieder.
§ 1 Allgemeines
- Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.
- Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
- Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des jeweiligen Beitrags.
- Beschlüsse über die Änderung der Beitragsordnung gelten ab dem 01. Januar des darauffolgenden Jahres. Sie verlängert sich automatisch, wenn die Mitgliederversammlung keinen neuen Beschluss verabschiedet.
- Die Beitragsordnung wird spätestens zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens bekannt gegeben und auf der Internetseite des Vereins veröffentlicht.
- Mit der Veröffentlichung der Beitragsordnung ist diese verbindlich.
- Alle Beiträge des Vereins sind auf das Beitragskonto des Vereins zu zahlen.
Bankverbindung:
IBAN: DE35 6039 0000 0480 2840 08
BIC: GENODES1BBV
Kreditinstitut: Vereinigte Volksbank AG Sindelfingen
§ 2 Zahlungsweise und Fälligkeit
- Die festgesetzten Beiträge werden zum 01. Januar des jeweiligen Jahres fällig und erhoben.
- Die Beitragszahlung kann nur per Lastschrifteinzug (SEPA-Lastschriftmandat) erfolgen. Die Mitglieder erteilen dazu ihre Zustimmung unter Angabe ihrer Bankverbindung. Die Ermächtigung kann vom Mitglied
- jederzeit widerrufen werden. Es gelten die üblichen Verfahrensregeln. Andere Zahlungsweisen werden nicht anerkannt.
- Bei Vereinseinfritt ist die volle Beitragshöhe zu entrichten.
- Die Mitglieder sind verpflichtet, Änderungen der Anschriften und des Kontos umgehend schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Benachrichtigung dürfen dem Verein daraus keine Nachteile entstehen.
- Bei ruhender Mitgliedschaft entfällt die Beitragszahlung ab Datum des Beschlusses. Es erfolgt keine rückwirkende Beitragsauszahlung.
- Bei nicht entrichtetem Beitrag erfolgt der Vereinsausschluss. Bei Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge.
§ 3 Beiträge
- Folgende Beiträge werden erhoben:
Beitragsart | Mitgliedschaft | Jahresbeitrag in Euro |
01 | Aktive Mitgliedschaft von natürlichen Personen | 50,00 € |
02 | Aktive Mitgliedschaft von juristischen Personen | 500,00 € |
§ 4 In-Kraft-Treten
- Die Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 12.05.2014 beschlossen und tritt am 30.05.2014 in Kraft.
27.04.2018
Dr. Almut Satrapa-Schill
Vorstandsvorsitzende
des Vereins zur Förderung eines Nationalen Gesundheitsberuferates e.V.